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BAFA-Förderung für Unternehmensberatung

Bis zu 1.750 € BAFA-Förderung.

Zuschuss zu Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen.

Bobineau Communications ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Beratungsunternehmen gelistet. Kleine und mittlere Unternehmen können dadurch für geeignete Beratungsprojekte einen staatlichen Zuschuss zu den Beratungskosten beantragen.

Julien Bobineau_Foto-Credits Fabio Göb_5.jpgBAFA-gelisteter Berater
Was wird gefördert?

Beratung, die Ihr Unternehmen weiterbringt – staatlich bezuschusst.

Das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit zu stärken.

Förderfähig können individuelle Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen, personellen und strategischen Fragen der Unternehmensführung sein.

Wichtig

Ob eine konkrete Beratung förderfähig ist, wird immer im Einzelfall geprüft.

Bei Bobineau Communications betrifft das beispielsweise:
  • Strategische Unternehmenskommunikation
  • Positionierung und Kommunikationsstrategie
  • Marketing- und Contentstrategie
  • Interne Kommunikation
  • Veränderungs- und Transformationskommunikation
  • Organisations- und Kommunikationsprozesse
  • Strategische Weiterentwicklung von Marketing und Kommunikation
Ihr Thema ist nicht dabei? Sprechen wir darüber.Kontakt aufnehmen
Förderung auf einen Blick

Die Eckdaten der Beratungsförderung.

Bis zu 3.500 €förderfähige Beratungskosten
50 %Zuschuss in den alten Bundesländern einschließlich Bayern
Bis zu 1.750 €maximaler Zuschuss beispielsweise für Unternehmen in Bayern
Bis zu 80 %Förderung in bestimmten Regionen Deutschlands – maximal 2.800 €

Die konkrete Förderhöhe richtet sich insbesondere nach dem Standort des Unternehmens und den jeweils geltenden Förderbedingungen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Wir geben Ihnen eine Einschätzung, welcher Fördersatz an Ihrem Standort gilt.Kontakt aufnehmen
Für wen ist die Förderung gedacht?

Ist mein Unternehmen förderfähig?

Grundsätzlich richtet sich das Programm an rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, sofern die Voraussetzungen der geltenden Förderrichtlinie erfüllt sind.

Daneben gelten weitere Fördervoraussetzungen und Ausschlusskriterien.

Die Förderung kann interessant sein, wenn Sie …
  • ein kleines oder mittleres Unternehmen führen
  • Ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben
  • eine konkrete strategische oder organisatorische Herausforderung lösen möchten
  • externe Beratung in Anspruch nehmen möchten
  • mit dem Beratungsprojekt noch nicht begonnen haben
Unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Wir prüfen dies gemeinsam mit Ihnen.Förderfähigkeit anfragen
So funktioniert es

In vier Schritten zur geförderten Beratung

01

Erstgespräch

Wir besprechen Ihr Vorhaben und prüfen gemeinsam, ob eine Förderung grundsätzlich infrage kommen könnte.

02

BAFA-Antrag

Der Förderantrag wird vor Beginn der Beratung über das Online-Portal des BAFA gestellt.

03

Freigabe und Beratung

Erst nach dem entsprechenden Informationsschreiben darf mit der Beratung begonnen werden. Anschließend führen wir das vereinbarte Beratungsprojekt durch.

04

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Beratung werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht. Über Bewilligung und Höhe des Zuschusses entscheidet das BAFA.

Bitte beachten

Schließen Sie keinen Beratungsvertrag ab und beginnen Sie keine Beratung, bevor die Voraussetzungen für den Maßnahmenbeginn erfüllt sind.

Sie möchten wissen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?Kontakt aufnehmen
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Förderung?
Wie viele Beratungen können gefördert werden?
Darf ich direkt mit der Beratung beginnen?
Werden Workshops ebenfalls gefördert?
Ist die Förderung garantiert?